Anfrage zu Baumfällungen und Sperrung Ladeholz
Anfrage vom 15.04.1926 zur OR-Sitzung am 09.06.2026
Antwort des Bürgermeisters vom 29.04.2026 lt. Protokoll
a) Das „Ladeholz“ ist ein ganzjährig nutzbarer Erholungsbereich und das insbesondere außerhalb der „Winterzeit“. Insoweit kann ich den Unmut über die erneute Sperrung durchaus nachvollziehen, zumal gerade jetzt – wie Sie zu Recht feststellen – aufgrund der Jahreszeit eine erhöhte Nutzung zu erwarten ist.
Wir werden in den Bereichen der (Haupt-)Wegeverbindung Schilder aufstellen, die auf die „Besonderheiten“ des Waldgebietes und Risiken beim Betreten – auch der Wegeverbindungen – hinweisen. Diese Schilder befinden sich im Druck und werden nach Erhalt vom Baubetriebshof aufgestellt. Danach wird eine Aufhebung der Sperrung erfolgen.
Ich weise jedoch deutlich darauf hin, dass mit einer Beschilderung nicht das Risiko beendet ist, das vom Eschenbestand ausgeht. Wir können lediglich darauf hinweisen und jede*r Erholungsuchende muss für sich eine Risikoabwägung vornehmen.
Hierzu wird es dann auch eine Veröffentlichung in Social Media, über unsere Internetseite und mittels Pressemitteilung geben.
b) Als Begründung für die erneute Sperrung wurde in der Presseinfo der Stadt angegeben, dass nicht nur Bäume auf städtischen Flächen, sondern auch auf privaten Flächen betroffen seien.
- Warum wurde dies nicht bereits im letzten Jahr festgestellt, als die Schäden der Bäume auf den städtischen Flächen entdeckt wurden? Dann hätten die Fällarbeiten im Winter stattfinden und eine erneute Waldsperrung jetzt im Frühling vermieden werden können.
- Für die „Überwachung“ des Baumbestandes auf den privaten Waldflächen sind die Eigentümer*innen dieser Flächen zuständig. Aus diesem Grund haben wir bei der Überprüfung im letzten Herbst lediglich die Bereiche überprüft, die sich in unserem Eigentum und unmittelbar in der Nähe der Wegeverbindungen befinden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Sichtung der unmittelbar auf privater Fläche und direkt an den Wegeverbindungen stehenden Bäume. Einen „Zugriff“ auf diese Bäume haben wir jedoch nicht.
Tatsächlich hat sich die Situation innerhalb des Zeitraums seit November 2025 auch an unseren eigenen Eschen stark verschlechtert, weshalb wir einige Bäume auch am „Grasweg“ entnehmen müssen.
- Für die „Überwachung“ des Baumbestandes auf den privaten Waldflächen sind die Eigentümer*innen dieser Flächen zuständig. Aus diesem Grund haben wir bei der Überprüfung im letzten Herbst lediglich die Bereiche überprüft, die sich in unserem Eigentum und unmittelbar in der Nähe der Wegeverbindungen befinden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Sichtung der unmittelbar auf privater Fläche und direkt an den Wegeverbindungen stehenden Bäume. Einen „Zugriff“ auf diese Bäume haben wir jedoch nicht.
- Wer hat jetzt die Schäden an den Bäumen auf den privaten Flächen festgestellt und die Sperrung veranlasst?
- Wir überprüfen mit dem dafür zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung regelmäßig die Eschenbestände im Stadtgebiet und dieser musste leider feststellen, dass sich die Situation auch der auf privaten Flächen stehenden Eschen derart verschlechtert hat, dass deren Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann und fallende Äste bzw. umfallende Bäume auf die Wege nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund habe ich zum Schutz der Erholungsuchenden eine erneute Sperrung veranlasst.
- Welche Unterstützung bietet die Verwaltung den privaten Eigentümern, Schäden an ihren Bäumen festzustellen?
- Grundsätzlich keine, denn diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit der Eigentümer*innen. Wir sind in Kontakt mit den Eigentümer*innen und haben Informationsschreiben versendet, um auf die besondere Situation aufmerksam zu machen. Zudem bieten wir im Rahmen unserer personellen Ressourcen auch fachliche Unterstützung an, übernehmen aber nicht die Kontrolle.
c) Entgegen der Ankündigung wurden im Ladeholz nicht nur Eschen gefällt, sondern auch andere Bäume, wie Eichen und Buchen. Was ist hierfür der Grund? Sind die Arbeiten auf den städtischen Flächen inzwischen abgeschlossen oder wie lange werden die Arbeiten noch anhalten?
c) Es wurden nur gezielt Eschen gefällt. Dabei kommt es durchaus vor, dass bei den Fällarbeiten Jungbäume (Hainbuchen) geschädigt wurden, die dann ebenfalls entnommen worden sind. Das ist kaum vermeidbar. Eine gezielt Fällung von Eichen und Buchen hat nicht stattgefunden. Was andere Eigentümer*innen auf ihren Flächen entnommen haben, dazu können wir keine Angaben machen. Darauf haben wir auch keinen Einfluss.
d) Bei den Baumfällarbeiten wurde schweres Gerät eingesetzt, das den Waldboden stark aufgewühlt hat. Wird dies wieder in Ordnung gebracht und die erheblichen Fahrspuren durch die eingesetzten Kettenfahrzeuge wieder beseitigt? Wann wird dies erfolgen?
d) Es wurde versucht so „Flurschonend“ wie möglich zu arbeiten. Eine Beseitigung von Fahrspuren ist nicht vorgesehen und absolut nicht notwendig.
e) Zwei von den drei aus Ortsratsmitteln beschafften Bänke im Ladeholz wurden für die Baumfällarbeiten einschließlich der Fundamente entfernt. In einer Antwort auf eine frühere Anfrage aus dem Ortsrat wurde seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass die Bänke aus städtischen Mitteln bezahlt wurden und nicht vom Ortsrat. Richtig ist, dass der Ortsrat die Bänke aus seinem Etat, der ihm vom Rat der Stadt über den Haushalt der Stadt zur freien Verfügung gestellt wurde, bezahlt hat. Aus diesem Grund erwartet der Ortsrat einerseits hinsichtlich der Bänke informiert oder sogar gefragt zu werden und andererseits, dass die Bänke zeitnah an den vom Ortsrat seinerzeit ausgewählten Plätzen wieder aufgestellt werden. Wann erfolgt dies?
e) Noch verhält es sich so, dass wir bzw die angrenzenden Eigentümer*innen im Umkreis von 30 Metern von Bänken verkehrs-sicherungspflichtig sind. Da wir diese Verkehrssicherheit aufgrund der dargelegten Probleme nicht gewährleisten können, wurden die Bänke entfernt. Wenn sich gesetzlich dahingehend etwas ändert, können die Bänke dort wieder aufgestellt werden – oder der Ortsrat schlägt andere (sichere) Standorte vor.