Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Sehnde

31. Januar 2024

Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Sehnde

Die CDU-Fraktion- und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde beantragen gemeinsam:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Sehnde („STRABS“) rückwirkend zum 01.01.2024. Angefangene und noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen fallen unter die Abschaffung zum o.g. Stichtag. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Rechtssicherheit zu schaffen.

Als Gegenfinanzierung der entfallenden Straßenausbaubeiträge sollen die zu erwartenden Einnahmen aus neu geschaffenen Gewerbeflächen sowie aus Windenergieanlagen eingeplant werden. Auf eine Grund- und Gewerbesteuererhöhung soll verzichtet werden.

Zukünftig soll wie bisher das Straßenzustandskataster und der Zustand der Kanalleitungen im Untergrund das Kriterium für die Entscheidung einer Straßenerneuerung sein.

Begründung:

Die Fraktionen von SPD und CDU im Rat der Stadt Sehnde kommen gemeinsam überein, dass die Abschaffung aus sozialen, finanziellen und verwaltungsrechtlichen Gründen dringend geboten ist.

Eine große Mehrheit der Sehnder Bevölkerung empfindet die Straßenausbaubeitragssatzung zunehmend als ungerecht und unzeitgemäß. Weder in der Bevölkerung noch bei den antragstellenden Fraktionen besteht ein Verständnis dafür, dass nach erstmaliger Herstellung der Straßen später ein zweites Mal Beiträge durch die Anwohner zu zahlen sind. Dieses Empfinden wird verstärkt, wenn die Stadt ihrer Straßenunterhaltungspflicht ggf. nur unzureichend nachgekommen sein sollte.

Die Sanierung von Straßen ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Wir können der Argumentation nicht folgen, dass die Anlieger der sanierten Straße einen unmittelbaren Vorteil hätten. Tatsächlich sind die Grundstücksanlieger als Kostenträger nicht die alleinigen Nutzer der Straße; für die Schaffung dieser kommunalen Daseinsvorsorge und Infrastruktur ist nach unserer Auffassung die Kommune zuständig.

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die STRABS nicht mehr verständlich und nachvollziehbar, weil eine gerechte Anwendung durch eine Vielzahl von Verwaltungsgerichtsurteilen selbst für Fachleute in der Kommunalverwaltung nahezu unmöglich geworden ist.

Im dörflich geprägten Sehnde sind die Grundstücke häufig 1.000 qm und größer. Entsprechend kann es zu überzogenen Kosten im Rahmen der Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen kommen – die Folgen sind mitunter: Existenzbedrohung, Verlust der Altersvorsorge und Notverkauf. Für viele Sehnderinnen und Sehnder ist das Eigenheim die grundlegende Altersvorsorge. Eine Gefährdung dieser individuellen Eigenverantwortung darf nicht das Ziel von Politik und Verwaltung sein und deshalb wollen wir Familien und (spätere) Rentnerinnen und Rentner entlasten!

Darüber hinaus führt die Entwicklung der Tiefbaupreise derzeit zu einer immensen Verteuerung der Straßenausbaubeiträge. Es besteht eine sehr hohe Abhängigkeit von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation des Beitrags-Zeitpunkts. Diese Preisschwankungen eine Ungerechtigkeit dar.

Gleichwohl haben wir als Vertretung der Sehnder Bürgerinnen und Bürger die Verantwortung für eine solide Haushaltslage und wollen nachfolgenden Generationen keinen „Schuldenberg“ hinterlassen. Eine Streichung der Straßenausbaubeiträge darf folglich nicht zu einer höheren Neuverschuldung der Kommune führen. Zwar würden dadurch die jetzigen Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer in der Gegenwart entlastet werden, aber die zukünftigen Generationen müssten diese Kosten tragen.

Daher ist eine Finanzierung nur möglich, wenn die Einnahmesituation der Kommune verbessert wird. Eine gute Alternative zur Erhöhung von Steuern bietet die Ansiedlung von Gewerbebetrieben sowie Windenergieanlagen. Durch die Ausweisung von Gewerbeflächen kann die Stadt mittel- und langfristig mit mehr Grund- und Gewerbesteuereinnahmen rechnen; eine Erhöhung der Einnahmen durch die Freigaben zum Bau von Windenergieanlagen soll die Abschaffung der STRABS ebenfalls gegenfinanzieren.

Durch die guten Jahresabschlüsse der Haushalte in den letzten Jahren ist darüber hinaus zu prüfen, ob eine rückwirkende Erstattung von Straßenausbaubeiträgen – ggf. teilweise – möglich ist.

Im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge muss eine einheitliche Regelung bezüglich der Erneuerung von Straßen festgelegt werden. Diese darf nicht nach dem „Windhund-Prinzip“ erfolgen. Kriterien müssen das Straßenzustandskataster sowie der Zustand der Kanalleitungen im Untergrund sein. Darauf aufbauend soll ein Investitions- und Zeitplan erstellt werden.

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