Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Bau- oder Erneuerungsmaßnahmen auf städtischen Spielplätzen, Außengeländen von Kindertagesstätten oder Schulhöfen zu prüfen, ob inklusive Maßnahmen umgesetzt werden können. Den Fachausschüssen Kindertagesstätten und Jugend, Stadtentwicklung und Umwelt sowie den betroffenen Ortsräten ist regelmäßig darüber zu berichten. Sollte eine Umsetzung nicht machbar sein, ist dieses dem Rat gegenüber zu begründen.
Begründung:
Bereits 2008 hat die UN die Behindertenrechtskonvention beschlossen. Sie fordert damit die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Ein Kernpunkt dieser Konvention ist es Barrieren abzuschaffen z.B. durch die Etablierung von Blindenschrift, barrierefreier Inernetseiten oder durch behindertengerechte Räume. Durch den kontinuierlichen Einbau von taktilen Leitelementen bei der Neugestaltung von Bushaltestellen oder Fußgängerüberwegen setzt die Stadt Sehnde diese Forderungen bereits seit Jahren um. Bei der Gestaltung städtischer Spielplätze hat das Thema Inklusion in den vergangenen Jahren aber keine Rolle gespielt. Wir fordern daher, dass bei künftigen Gestaltungen städtischer Spielplätze inklusive Spielgeräte oder nutzbare inklusive Maßnahmen wie bestimmte Bodenplatten oder Rampen eingebaut werden, um so auch Kindern mit Behinderung das Spielen auf städtischen Spielplätzen zu ermöglichen.