Anfrage zur Beteiligung der Verwaltung an den Ortsbegehungen

10. Juni 2026
Anfrage vom 15.04.1926 zur OR-Sitzung am 09.06.2026
 Es wurde berichtet, dass die Verwaltung in diesem Jahr nicht an den vom Ortsrat geplanten Ortsbegehungen teilnehmen wird. § 87 NKomVG, Abs.2 Satz 1 lautet: „Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse der Vertretung, der Stadtbezirksräte und der Ortsräte teil; …“ Satz 2 lautet: „Sie oder er kann sich durch Beschäftigte der Kommune vertreten lassen, die sie oder er dafür bestimmt.“ Nach dem Gesetzestext stellt sich daher nicht die Frage, ob die Verwaltung an Ortsratssitzungen teilnimmt, sondern ledig, ob der HVB oder ein Vertreter teilnimmt. Ich stelle daher die Frage,
Antwort des Bürgermeisters vom 29.04.2026 lt. Protokoll
 

a) Wer hat entschieden, dass die Verwaltung nicht an den diesjährigen Ortsbegehungen, die auch jeweils eine Sitzung des Ortsrates darstellen, teilnimmt?

a) Diese Entscheidung erfolgte durch mich und wurde gegenüber den Ortsbgm. im Rahmen der letzten Dienstbesprechung am 02.09.2025 kommuniziert.

b) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Entscheidung?

b) Sie haben die Rechtsgrundlage zitiert. An der (eigentlichen) Sitzung des Ortsrates nimmt auch eine Vertretung der Stadtverwaltung teil und somit kommen wir dieser gesetzlichen Verpflichtung auch nach.

Nachrichten CDU Niedersachsen

Termine CDU Niedersachsen