Antrag für bürgerfreundliche Lösung in der Elise-Borsum-Straße

10. Juni 2024
Antrag der CDU-Fraktion an den Ortsrat Sehnde

Der Ortsrat Sehnde möge beschließen

In der Elise-Borsum-Straße wurden Bürger seitens der Baubehörde aufgefordert, versiegelte Flächen rückzubauen. Die Situation in der Elise-Borsum-Straße stellt sich wie folgt dar:

  1. Der Parkraum im öffentlichen Teil ist extrem knapp und wird teilweise von Anwohnern anderer Straßen mitgenutzt
  2. Einige Anwohner haben eigenen Parkraum durch zusätzliche Stellplätze auf ihren Grundstücken geschaffen
  3. In einem Teil der Straße gilt eine GRZ von 0,3, in einem anderen Teil eine GRZ von 0,25.
  4. In dem Teil der Elise-Borsum-Straße, in der eine GRZ von 0,25 gilt, müssten die Anwohner aufgrund der Flächenüberschreitungen insbesondere die Stellplätze zurückbauen, was zu einer weiteren Verschärfung der Parkplatzsituation führen würde.

 Die Anwohner der Elise-Borsum-Straße haben sich mit der Bitte an den Ortsrat gewandt, eine Anpassung des Bebauungsplans zu unterstützen, um zu einer Gleichbehandlung der Grundstücke in der Elise-Borsum-Straße mit einer einheitlichen GRZ von 0,3 zu kommen. Dem Ortsrat ist bekannt, dass auch bereits in der Vergangenheit an anderen Stellen der Stadt (z.B. in Ilten) Verstöße gegen das Baurecht nachträglich legitimiert wurden. Insofern handelt es bei der Bitte der Anwohner der Elise-Borsum-Straße um keinen Präzedenzfall.

 Der Ortsrat Sehnde Ist der Auffassung, dass eine bürgerfreundliche Lösung gefunden werden musss, die einen Rückbau von Stellplätzen vermeidet. Daher beschließt der Ortsrat:

  1. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bebauungsplan für die Elise-Borsum-Straße so zu ändern, dass in der gesamten Straße eine einheitliche GRZ von 0,3 gilt
  2. Der Ortsrat Sehnde bittet die Verwaltung, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vorzubereiten.
  3. Der Ortsrat Sehnde bittet die Verwaltung alternativ zu prüfen, ob eine anderweitige Ausnahmeregelung z.B. durch Zulassung von wasserdurchlässigen Stellplätzen, möglich wäre.
  4. Der Ortsrat Sehnde bittet die Verwaltung, eine Liste mit allen Änderungen von Bebauungsplänen seit 1980 zu erstellen und dem Ortsrat sowie dem Rat zuzuleiten, mit denen Verstöße gegen das Baurecht nachträglich legitimiert wurden.

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