Es wurde bei der Ortsbegehung am 20.7.23 beschlossen, Am Trendelkamp zwei Markierungen (30-Zone) anzubringen. Zwischenzeitlich wurde eine Markierung angebracht, die nicht dem Zweck erfüllen, da sie an der falschen Stelle angebracht wurden.
a) Weshalb wurde nur eine Markierung angebracht?
b) Bitte nochmals den Standort prüfen und ändern.
Antwort der Verwaltung
In der Straße ist eine Erinnerung auskömmlich. Die Markierung wurde wie gewünscht im Bereich zwischen den Querverbindungen zur Werner-Höchstädt-Str./ Steinwedeler Wald aufgebracht. Grundsätzlich ist die Regelvermutung nach § 39 Abs. 1a StVO maßgeblich: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen.