Hinweis vom 20.07.23: Am Trendelkamp zwei Markierungen (30-Zone) anzubringen.“ Antwort der Verwaltung ist erfolgt. Der Ortsrat Sehnde ist mit dieser Regelung nicht einverstanden und bittet, um Anbringung der zweiten Markierung: Der Ortsrat Sehnde sieht eine gefährliche Stelle, wo der schmale enge Gehweg auf den Trendelkamp mündet. Hier sind diese Punkt durch die Anbringung von zwei Markierungen erforderlich. Die Markierungen sollen – vom Steinwedeler Wald kommend – kurz vor der Gefahrenstelle angebracht werden.
Antwort der Verwaltung
In der elektr. Unfallsteckkarte der Polizei wurde in den vergangenen drei Jahren kein einziger Unfall in der Straße “Am Trendelkamp” registriert, so dass ein Gefahrentatbestand objektiv nicht begründbar ist. Nach Rücksprache mit der Verwaltungsleitung bleibt es bei einer Markierung.