Offene Punkte aus den Anliegen des Ortsrates Sehnde

14. April 2023

Anfrage zur Ortsratssitzung am 27.04.2023

In der im letzten Jahr aufgelisteten Aufstellung der Anliegen des Ortsrates sind m.E. noch folgende Punkte nicht erledigt:

Antworten der Verwaltung zur Ortsratssitzung

Da weder der Bürgermeister noch ein Vertreter der Verwaltung an der Ortsratssitzung teilgenommen haben, wurden die Fragen wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1. Eintrag vom 15.6.22 / Sitzung vom 9.5.22 / Frist 10.8.22 Waldstraße — Absenkungen der Gosse, Verletzungsgefahr, Fahrzeugbeschädigungen

Die Gosse ist leicht abgegangen. Eine Sanierung wäre nur grundhaft möglich und wäre sehr teuer. Dieses ist in der laufenden Straßenunterhaltung nicht enthalten. Es werden aber stetig Schlaglöcher aufgefüllt um Gefahren zu beseitigen.

Im Zuge des Glasfaserausbaus wurden die schlimmsten Stellen mit Asphalt nachgearbeitet. Kein weiterer Handlungsbedarf (zur Zeit).

2. Eintrag vom 15.6.22 / Sitzung vom 9.5.22 / Frist 10.8.22 Feldstraße —  Rückbau der abgängigen Sitzgruppe / Auftrag an BBH am 16.6.

Der Rückkbau wurde aufgrund priorisierter Aufgaben mehrmals verschoben, wird jetzt aber in der 16. KW ausgeführt

3. Eintrag vom 15.6.22 / Sitzung vom 9.5.22 / Frist 10.8.22 Friedhof Sehnde — Zustand der Wege — Begehbarkeit verbessern

 
 

siehe Übersichtskarten der Pflegehäufigkeiten in Sehnde. Diese sind natürlich abhängig von der Witterung. Wenn die Sommer weiterhin so trocken sind braucht kaum noch gemäht zu werden.

Generell gelten aber die Grundsätze, die in der Info „Grünflächenpflege“ aufgeführt sind.

4. Eintrag vom 15.6.22 / Sitzung vom 9.5.22 / Frist 10.8.22 Verbindungsweg Albert-Schweitzer-Str. — Wilhelm-Henze-Weg / Widmung

 
 

Der Verbindungsweg Adolf-Kolping-Straße / Wilhelm-Henze-Weg ist nicht gewidmet. Da die Widmung in diesem Bereich auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt wäre, würde keine Reinigungspflicht für die Stadt entstehen. Für die Reinigung von Geh- und Radwegen sind die Anlieger nach Straßenreinigungssatzung weiterhin selbst verantwortlich. Es ist in der Vergangenheit schon vielfach über dieses Punkt diskutiert worden. Letztlich wurden im Jahr 2015 die Drängelgitter von der Stadt dahingehend ausgetauscht, dass diese auch für eine Reinigung mit einem kleinen Fahrzeug kurzfristig entfernt und nach Reinigung wieder eingesetzt werden könnten. Es steht den Anliegern somit frei die Reinigung an eine Firma zu vergeben und die Kosten gemeinsam zu tragen.

Ich bitte um Mitteilung des Sachstandes oder um Angabe der Hinderungsgründe.

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